Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf
Allgemeines
Für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen Musik Center Pro Media GmbH und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Spezielle Geschäftsbedingungen für den Bereich Vermietung folgen im Anhang.
Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit bzw. bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von uns.
Unsere Angebote im Internet sowie aus Rundschreiben, Katalogen usw. und sonstigen Inseraten sind unverbindlich und freibleibend. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog unseres Warensortiments dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb befindlichen Waren auf. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung separat schriftlich bestätigt worden ist bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht wurde und / oder eine Rechnung erteilt wurde. Der Text des Vertrages wird gespeichert und ist im Bereich „Ihr Konto“ (Login-Bereich) mit bereits getätigten Bestellungen einzusehen.
Musik Center Pro Media GmbH behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluß herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen worden ist. In diesem Fall erhält der Kunden umgehend Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber Musik Center Pro Media GmbH sind ausgeschlossen.
Preisänderungen auf Grund von Wechselkursänderungen oder Preiserhöhungen unserer Lieferanten behalten wir uns vor.
Bei Sonderangeboten gilt der Aktionspreis solange der Vorrat reicht.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von uns einem Transportunternehmer übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Das gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
Die Ware ist sofort nach Empfang durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Festgestellte Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen. Verpackungsschäden muß sich der Kunde bei der Annahme der Ware schriftlich bestätigen lassen.
Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Transport- und Verpackungskosten.
Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch insgesamt nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Musik Center Pro Media GmbH
Schäferkoppel 1
25560 Schenefeld
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Des Weiteren gilt für finanzierte Geschäfte: Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen) zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehnsvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass Sie ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben).
Ende der Widerrufsbelehrung.
Bitte beachten:
Senden Sie bitte, soweit möglich, die Ware nicht unfrei sondern als frankiertes Paket an uns zurück. Gern erstatten wir Ihnen auch vorab die Portokosten, soweit wir die Rücksendekosten zu tragen haben.
Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie
die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung.
Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.
Informationen zum Fernabsatzgesetz
Ein Kaufvertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und der Musik Center Pro Media GmbH, Schäferkoppel 1, 25560 Schenefeld, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hartmut Steffens. An diese Anschrift können Sie auch etwaige Fragen und Beanstandungen richten. Der geschäftliche Zweck des Vertrages ist auf den Verkauf unserer angebotenen Waren ausgerichtet und kommt durch eine Bestellung per Post, Telefax, Telefon oder Internet und durch anschließende Annahme der Bestellung durch unsere Firma in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder das Zusenden der bestellten Ware zustande.
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr, jeweils gerechnet ab Gefahrübergang der Ware. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der Gewährleistung.
Sollten Mängel auftreten, kann der Kunde während der Gewährleistungszeit zunächst kostenlose Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Verkauf zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.
Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu ,wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
Wir übernehmen die Kosten der Rücksendung in Form eines Freeway-Gutscheines. Das Risiko der Einsendung trägt uneingeschränkt der Kunde, das Risiko der Rücksendung trägt Musik Center.
Angaben über die Reparaturdauer sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich ein Termin der Fertigstellung vereinbart. Schadensersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, dem schuldhaften Verletzen vertragswesentlicher Pflichten oder der arglistigen Täuschung . Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind alle Verschleißteile wie z.B.
Saiten, Leuchtmittel, Potis, Sticks etc.
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma Musik Center nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
Musik-Center-Schenefeld 3-Jahres-Garantie für ausgewählte Produkte
Für ausgewählte Produkte unseres Sortiments gewähren wir Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB – zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung - eine Garantieverlängerung auf insgesamt 3 Jahre. Diese wird bei Abschluß des Kaufvertrages besonders ausgewiesen. Dieser Service gilt für alle Tasteninstrumente der Hersteller Yamaha, Kawai, Roland und Korg.
Hinweis: Die gesetzliche Gewährleistung wird hierdurch in keiner Weise eingeschränkt.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt bei Anlieferung per Nachnahme bar. Vorkasse oder Bankeinzug sind nach Vereinbarung möglich. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Wir behalten uns vor, einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung seitens des Kunden einzufordern.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung Eigentum der
Firma Musik Center Pro Media GmbH.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Musik Center Pro Media GmbH ist Itzehoe.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus Geschäftsbeziehungen mit der Firma Musik Center Pro Media GmbH ist Schenefeld bei Itzehoe.
Schlußbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen, egal aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Anwendung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Vermietung
§ 1 Gegenstand der AGB
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfassen Vermietungen von Gegenständen (Sachen), insbesondere Geräte und Anlagen, Cases, Bühnenelementen und Zubehör zur Musikwiedergabe und Showdarstellung des Vermieters.
1.2 Nicht berührt von dem zugrunde liegenden Mietvertrag und diesen Geschäftsbedingungen sind der etwaige Transport und der Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Sofern der Vermieter derartige Sachen transportiert oder auf- und abbaut, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung der Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt.
§ 2 Allgemeines
2.1 Die Vermietung und Lieferung erfolgt ausschließlich zu diesen nachstehenden Bedingungen, die von den Parteien, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, als verbindlich anerkannt werden. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
2.2 Etwaigen Miet- oder Lieferbedingungen des Kunden/Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.
§ 3 Angebote und Preise
3.1 Eine Bestellung gilt dann als angenommen, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt oder die Ware übergeben ist. Ebenso bedürfen Ergänzungen und Abänderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Die Angebote des Vermieters erfolgen freibleibend. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung des Vermieters.
3.2 Abbildungen , Maße und Gewichte in den Prospekten des Vermieters sind nur angenähert maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.
3.3 Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Kunden.
3.4 Der Mietpreis ergibt sich aus des Auftragsbestätigung. Er entspricht der in der Liste angegebenen Miete zzgl. etwaiger Transportkosten , Versicherung und der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer.
§ 4 Erfüllung
4.1 Der Vermieter erfüllt den Mietvertrag durch Bereitstellen der Mietsache in seinem Geschäft in Schenefeld, auch wenn er die Mietsache an einen anderen Ort verbringt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit der Aussonderung der Mietsache durch den Vermieter statt.
4.2 Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die Miete verlängert sich jeweils um einen Tag, wenn die gemietete Sache nicht am letzten Tag der vereinbarten Frist wieder beim Vermieter eingetroffen ist.
4.3 Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines zugesicherten Gerätes nicht möglich ist, kann er den Vertrag dadurch erfüllen, dass er ein gleichwertiges Gerät bereitstellt.
4.4 Wenn die Mietsache nicht vom Mieter abgeholt wird, erfolgt der Versand nach Wahl des Vermieters, entweder per Bahnexpress, Bahnfracht, Spedition, UPS, Post oder Kurierdienst. Der Versand erfolgt in jedem Falle UNFREI. Der Versand per Bundesbahn erfolgt ab der nächstgelegenen Bahnstation mit folgender Vorausfertigung: <Bahnlagernd-Selbstabholer-tel. Avis>. Der Mieter hat die Mietsache von seiner nächstgelegenen Bahnstation unverzüglich auf seine Kosten abzuholen. Lagerkosten, die entstehen, trägt der Mieter. Der Versand per Spedition oder Post erfolgt UNFREI an die Adresse des Mieters oder jede ausdrücklich gewünschte Anschrift innerhalb Europas. Die Verpackung bleibt Eigentum des Vermieters.
4.5 Bei Ablauf des Mietvertrages ist die überlassene Mietsache vom Mieter sofort zurückzusenden. Die Rücksendung der Mietsache, einschließlich allem Zubehör, hat in der Originalverpackung bzw. bruchsicher in sachgemäßer Verpackung per Express FREI oder Anlieferung/Spedition FREI Lager Schenefeld zu erfolgen. Die Bahnstation des Vermieters ist Itzehoe.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Rechnungsstellung wird spätestens bei Bereitstellung der Mietsache vorgenommen. Die Mieten, Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind sofort rein netto bei Rechnungserhalt zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei am Sitz des Vermieters in Schenefeld fällig. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Auf Rechnungen und Zurückbehaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
5.2 Schecks werden vom Vermieter nur Zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tag des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Etwaige Bankspesen trägt der Mieter.
5.3 Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jedoch mindestens 12 % p. a. je angefangenen Monat, in Ansatz zu bringen. Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt € 5,- an Kosten zu berechnen.
5.4 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Sie berechtigen den Vermieter, noch ausstehende oder zukünftige Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Mieter jede Weiternutzung oder Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Mietsache zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. Der Vermieter ist berechtigt überlassene Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters zu entfernen ohne das es eines gerichtlichen Titels bedarf, wofür der Mieter dem Vermieter schon jetzt ungehinderten Zugang gewährt. Die durch die Rücknahme/Rückholung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
§ 6 Wartung
6.1 Der Mieter beauftragt mit Abschluss dieses Mietvertrages den Vermieter ausschließlich, die Mietsache soweit notwendig zu warten.
6.2 Die Wartung umfasst nur solche Arbeiten, die als Reparaturen anzusehen sind oder unmittelbar der Vermeidung einer Funktionsstörung dienen. Die Regelung für andere Werkarbeiten (vergl. oben 1.2 dieser AGB) bleibt demnach unberührt. Die Wartungsarbeiten werden nicht gesondert berechnet, es sei denn, dass sie durch unsachgemäße Behandlung der Mietsache oder aufgrund von Eingriffen von Personen notwendig werden, die vom Vermieter nicht beauftragt worden sind.
6.3 Der Mieter hat die Mietsache in seinem Besitz und in seinen Geschäftsräumen zubelassen und mit eigenüblicher Sorgfalt zu verwahren. Ein Standortwechsel (z. B. für eine Tournee) ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters zulässig. Insbesondere ist es dem Mieter nicht gestattet, die Mietsache in einen anderen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu transportieren und dort zu verwenden, es sei denn er hat dafür vom Vermieter eine schriftliche Genehmigung und die erforderlichen Zollpapiere (Carnet ATA/Warenverkehrscarnet) erhalten. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch einen Verstoß gegen diese Bestimmungen entstehen.
6.4 Der Mieter hat die Mietsache nicht unmissbräuchlich zu benutzen und nur von qualifizierten Fachkräften und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Jede andere Verwendungsart ist dem Mieter untersagt. Der Vermieter ist berechtigt, und der Mieter hat dies dem Vermieter zu ermöglichen, die Mietsache jederzeit am Einsatzort zu überprüfen.
6.5 Der Mieter hat bei Benutzung der Mietsache alle Instruktionen des Herstellers und Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter ist vollverantwortlich für jeden Schaden, der an der gemieteten Sache durch Nichtbeachten der Vorschriften bzw. Instruktionen entsteht.
6.6 Firmenzeichen oder Kennnummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder oder sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf der Mietsache zu belassen.
§ 7 Unterrichtungspflichten
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Vermieter Schadensersatzansprüche bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes gegenüber dem Mieter geltend machen.
7.2 Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen, zu unterrichten. Dies gilt insbesondere:
- bei Beschlagnahme, Pfändung oder ähnlichen Maßnahmen Dritter
- bei Änderung der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die eine Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen
- bei Konkurs- oder Vergleichsantrag über das Vermögen des Mieters sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Mieters.
§ 8 Untervermietung
Eine Unter- oder Weitervermietung der Mietsache ist dem Mieter nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter gestattet. Der Mieter haftet in jedem Falle als wenn er die Mietsache selber in Benutzung hätte. Alle Artikel dieses Vertrages gelten gleichermaßen für den Mieter und den Untermieter.
§ 9 Gewährleistung und Haftung des Vermieters
9.1 Der Mieter erklärt mit Empfang der Mietsache die Mängelfreiheit derselben an. Der Empfang der Mietsache findet statt, wenn der Mieter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Mietsache erlangt. Die Erklärungen des Mieters gem. § 1 begründet die Vermutung, dass ein später auftretender Mangel vom Vermieter nicht zu vertreten ist. Dem Mieter obliegt die Beweislast dafür, dass der Mangel schon vor Empfang der Mietsache bestand.
9.2 Sollte ein derartiger Nachweis erfolgen, treffen den Vermieter die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
9.3 Der Gewährleistungsanspruch gegen den Vermieter entfällt wenn:
- er nicht innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung des Mangels beim Vermieter fernschriftlich geltend gemacht wird, oder
- der Mieter die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt, oder
- die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht, oder
- der Mieter die Vorschriften über die Behandlung der Mietsache nicht befolgt, oder
- der Mieter dem Vermieter nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller dem Vermieter notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gewährt.
9.4 Eine über die vorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung des Vermieters wird insbesondere auch für Mangelfolgeschäden aller Art, nicht übernommen.
9.5 Die Lieferzeit ist vom Vermieter unverbindlich angegeben. Der Vermieter wird alles tun, um diese einzuhalten. Der Vermieter ist für eine Verzögerung der Lieferung nicht verantwortlich, wenn diese auf eine Ursache zurückzuführen ist, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat. Im Falle der nachweisbaren Schuld des Vermieters an der verspäteten Lieferung oder Bereitstellung der Mietsache durch den Vermieter kann der Mieter nur Schadenersatz für die Ersatzlieferung verlangen, nicht dagegen für entgangenen Gewinn.
§ 10 Werkarbeiten des Vermieters
10.1 Wenn Werkarbeiten, z. B. im Rahmen des Auf- oder Abbaus einer Mietsache oder von einzelnen Geräten erfolgen, gelten die Bestimmungen dieses Absatzes.
10.2 Sofern derartige Werkarbeiten kostenlos durch den Vermieter oder seine Beauftragten erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung der Vermieter grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert berechnet werden, haftet der Vermieter nur für grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich in der Höhe nach auf die Deckungssumme der betrieblichen Haftpflichtversicherung.
10.3 Der Mieter oder Besteller des Werkes hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu tun, damit die Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Störung durchgeführt werden können.
10.4 Werden durch Umstände, die der Vermieter oder seine Beauftragten nicht zu vertreten haben, die Arbeiten unterbrochen, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Leistungen für die Dauer der Unterbrechung auf den Mieter über.
10.5 Die Gewährleistung für die Werkarbeiten beginnt mit der Ingebrauchnahme (Übernahme in den Betrieb des Mieters); verzögert sich durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Übernahme in den Betrieb des Mieters, so verkürzt sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Vermieter für ausgeführte Werkarbeiten verjähren in 6 Monaten.
10.6 Für fehlerhafte Arbeiten von beigestelltem Personal haftet der Vermieter nicht, wenn er nachweist, dass er weder fehlerhaft Anweisungen gegeben noch seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
§ 11 Unmöglichkeit & Vertragsanpassung
11.1 Wird dem Vermieter die ihm obliegende Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:
Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden des Vermieters zurückzuführen, so ist der Mieter berechtigt Schadenersatz zu verlangen, jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Mieters auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Vermietung oder der Leistung, der wegen Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.
11.2 Sofern unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens des Vermieters liegen (höhere Gewalt), die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Vermieters erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
§ 12 Open Air Konzerte
Wird zwischen den Parteien für ein Open Air Konzert vereinbart, dass der Vermieter die Funktion der Mietsache überwacht, hat der Vermieter insbesondere folgende Rechte:
12.1 Der Vermieter oder sein Beauftragter, kann die Mietsachen abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Mietsache oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht oder Krawall oder
Aufruhr die Mietsache gefährden.
12.2 Wird gemäß der vorgenannten Voraussetzungen die Mietsache abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.
§ 13 Haftung des Mieters
13.1 Der Mieter ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Mietsache abzuschließen, oder
13.2 die Mietsache kann auf Kosten des Mieters vom Vermieter zwangsversichert werden, wenn eine Gefahr für die Mietsache vorauszusehen ist und der Mieter keinen Nachweis erbringen kann, oder
13.3 die Mietsache kann vom Mieter über prozentuale Beteiligung an der Versicherung des Vermieters für die Dauer der Miete abgesichert werden.
13.4 Ist eine Versicherung der Mietsache nicht vom Mieter oder dem Vermieter abgeschlossen worden, haftet der Mieter in vollem Umfang für alle Schäden, insbesondere auch für den Untergang, die Unterschlagung, den Transportmittelunfall, Diebstahl oder Stromschäden und Bedienungsfehler seiner Untergebenen an der Mietsache. Der Vermieter kann Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs-/Wiederherstellungswertes geltend machen. Als Grundlage des Ersatzanspruches des Vermieters bei der Wiederbeschaffung von untergegangenen Mietsachen dienen die aktuellen Preislisten des Musikalieneinzelhandels.
13.5 Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Leistung des Vermieters, hat der Mieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen. Als 100 % der geschuldeten Leistung des Mieters ist das gesamte Auftragsvolumen zu verstehen, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. ggf. vereinbarter Werklöhne und der Leistung von durch den Vermieter beauftragten Subunternehmen. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Termin, an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien durch Zustellung (auch fernschriftlich) der Auftragsbestätigung des Vermieters an den Mieter abgeschlossen wurde. Der Mieter hat danach bei einem
Rücktritt folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn 20 % des Auftragsvolumens
- bis 10 Tage vor Mietbeginn 50 % des Auftragsvolumens
- bis 3 Tage vor Mietbeginn 80 % des Auftragsvolumens.
Bei Nichtabholung der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Mieter Schadenersatz in Höhe von 80 % des Auftragsvolumens. Der Vermieter ist berechtigt dem Mieter nach Fälligkeit eine kurze Nachfrist von 3 Tagen zu setzen und bei fruchtlosem Ablauf der Frist, die Mietsache anderweitig zu vermieten.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Itzehoe. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln sowie im Mahnverfahren gem. § 38.II ZPO. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 15 Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung unwirksam sein, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die rechtsverbindliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 16 Gültigkeit
Mit dem Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung werden alle vorherigen Mietbedingungen ungültig.















